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Pixels Media
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 27. Dezember 2025

§1 Geltungsbereich

  1. Diese AGBs gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Pixels Media (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
  2. Die AGBs gelten für alle Dienstleistungen und Werke aus den Bereichen:
      - Werbetechnik
      - Digitaldesign
      - Webdesign
      - Film- und Audioproduktion
  3. Entgegenstehende oder von diesen AGBs abweichende Bestimmungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Vertragsschluss & Leistungsumfang

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
  2. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden zusätzlich berechnet.
  3. Fremddienstleistungen: Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Auftragserfüllung Dritte (Subunternehmer, Druckereien, Sprecher etc.) zu beauftragen.

§3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber muss alle für die Umsetzung erforderlichen Daten (z.B. Texte, Logos, Bilder, Zugangsdaten) zeitnah und in einem verarbeitbaren Format liefern.
  2. Qualität: Liefert der Auftraggeber schlechtes Ausgangsmaterial (z.B. niedrig aufgelöste Logos), haftet der Auftragnehmer nicht für die daraus resultierende Qualität des Endprodukts (z.B. pixeliger Druck).
  3. Rechte: Der Auftraggeber versichert, dass er die Rechte an allen angelieferten Unterlagen besitzt. Sollte der Auftragnehmer wegen Urheberrechtsverletzungen durch Kundenmaterial belangt werden, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei.

§4 Verarbeitung von beigestelltem Material (Fremdmaterial)

  1. Grundsätzlicher Ausschluss: Die Verarbeitung von Materialien, die vom Auftraggeber angeliefert werden (sog. Fremdmaterial, z.B. Textilien, Folien, Fahrzeuge, Schildträger), wird grundsätzlich abgelehnt.
  2. Ausnahmeregelung: Eine Verarbeitung von Fremdmaterial erfolgt ausschließlich dann, wenn dies durch eine entscheidungsberechtigte Person des Auftragnehmers ausdrücklich oder schriftlich genehmigt wurde.
  3. Gewährleistung- und Haftungsausschluss: Sofern einer Verarbeitung zugestimmt wird, erfolgt dies auf alleinigem Risiko des Auftraggebers. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung und keine Garantie für:
      - Die Haltbarkeit, Haftung oder Beschaffenheit des beigestellten Materials.
      - Das Arbeitsergebnis (z.B. Druckqualität, Folierungsergebnis), sofern Mängel auf die Beschaffenheit des Materials zurückzuführen sind.
      - Schäden am Material, die während der üblichen Verarbeitung entstehen (z.B. Hitzeschäden beim Textildruck, Risse in Folien).
  4. Haftung für Maschinenschäden: Sollte durch die Beschaffenheit des Fremdmaterials (z.B. versteckte Metallteile, ungeeignete Beschichtungen) ein Schaden an Maschinen oder Werkzeugen des Auftragnehmers entstehen, haftet der Auftraggeber vollumfänglich für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten.
  5. Ein Anspruch auf Ersatz des beigestellten Materials bei Misslingen der Bearbeitung ist ausgeschlossen.

§5 Besondere Bestimmungen: Werbetechnik & Montage

  1. Untergrund: Bei Montagen (Fahrzeugbeschriftung, Schilder) muss der Untergrund (Fahrzeuglack, Fassade) frei von Schmutz, Wachs und Silikon sein. Mehraufwand für Reinigung wird berechnet.
  2. Wetter: Montage-Termine im Außenbereich stehen unter dem Vorbehalt geeigneter Witterung. Terminverschiebungen durch Regen, Sturm, Schnee und Hitze begründen keinen Schadenersatz.
  3. Haltbarkeit: Angaben zur Haltbarkeit von Folien und Drucken beziehen sich auf die Herstellerangaben des Materials und setzen sachgemäße Pflege voraus.

§6 Besondere Bestimmungen: Design, Film & Audio

  1. Korrekturschleifen: Sofern im Angebot nicht anders definiert, ist eine Korrekturrunde (Revisionsphase) im Preis enthalten. Autorkorrekturen (Änderungen des Kunden an bereits freigegebenen Inhalten) werden nach Zeitaufwand berechnet.
  2. Browser/Kompatibilität: Webseiten werden für die zum Zeitpunkt der Fertigstellung gängigen Browser optimiert. Für zukünftige Browser-Updates wird keine Haftung übernommen.

§7 Abnahme

  1. Nach Fertigung des Werkes (z.B. Website-Launch, fertiger Film, montiertes Schild) ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.
  2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe wesentliche Mängel schriftlich rügt oder das Werk in Gebrauch nimmt (z.B. Website online stellt).

§8 Urheberrecht, Nutzungsrechte & Rechteerwerb (Buy-out)

  1. Urheberschaft: Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke (z.B. Logos, Designs, Grafiken, Webseiten, Filme, Audiofiles, Konzepte) sind urheberrechtlich geschützte Werke. Das Urheberrecht als solches ist nicht übertragbar und verbleibt uneingeschränkt bei dem Auftragnehmer.
  2. Standard-Nutzungsrecht: Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung das einfache Recht, die Werke für den vertraglich definierten Zweck zu nutzen. Jede darüberhinausgehende Nutzung (z.B. in anderen Medien, Zeiträumen oder geografischen Räumen) bedarf der Zustimmung.
  3. Erweiterter Rechteerwerb & Offene Daten (Buy-Out): Wünscht der Auftraggeber die Übertragung umfassender Nutzungsrechte (z.B. exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Rechte) oder die Herausgabe von offenen Daten/Quelldaten (z.B. InDesign, Projektdaten), so kann er diese gegen Zahlung einer gesonderten Vergütung erwerben. Die Höhe dieser Vergütung (Buy-out-Preis) wird vom Auftragnehmer in einem gesonderten Angebot beziffert.
  4. Rechteübergang: Die Übertragung der erweiterten Nutzungsrechte oder das Eigentum an den offenen Daten geht erst mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Buy-out-Preises auf den Auftraggeber über. Bis dahin verbleiben alle Rechte bei dem Auftragnehmer.
  5. Eigenwerbung: Der Auftragnehmer darf die erstellten Werke (als Bild, Link oder Ausschnitt) zur Eigenwerbung (Referenzliste, Social Media) nutzen.
  6. Rechte Dritter: Ein Rechteerwerb bezieht sich ausschließlich auf die geistigen Leistungen des Auftragnehmers. Rechte an Fremdmaterial (z.B. GEMA-Musik, Stock-Fotos, Lizenzen von Sprechern) können in der Regel nicht pauschal übertragen werden und unterliegen den Lizenzbedingungen der jeweiligen Urheber.

§9 Gewährleistung & Haftung

  1. Freigabe: Mit der Freigabe von Entwürfen (durch Unterschrift oder E-Mail) übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für übersehene Rechtschreibfehler nach Freigabe haftet der Auftragnehmer nicht.
  2. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für entgangenen Gewinn oder Mängelfolgeschäden wird nicht gehaftet.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei analogen Non-Printprodukten 12 Monate ab Lieferung.
  4. Der Auftraggeber hat das Recht auf Ausbesserung oder Nachlieferung.
  5. Ansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat.

§10 Allgemeine Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt

  • Rechnungen: Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Waren und übertragene Nutzungsrechte Eigentum des Auftragnehmers; eine Nutzung der Werke (z.B. Design, Film) ist bei Zahlungsverzug untersagt.
  • Kostenvoranschläge: Grundsätzlich sind Kostenvoranschläge kostenfrei. Der Auftragnehmer behält sich jedoch das Recht vor, für die Erstellung eine Vergütung zu verlangen, sofern die Angebotserstellung einen erhöhten zeitlichen, planerischen oder gestalterischen Voraufwand erfordert (z.B. bei komplexen Werbetechnik-Projekten, notwendigen Vor-Ort-Terminen oder detaillierten Konzeptentwicklungen).
  • Kostenvoranschlagsgebühren betragen bis zu einem Wert von 10% des Kostenvoranschlagspreises und sind, sofern nicht anders vereinbart innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt zahlbar.
  • Die Festlegung, ob eine solche Gebühr erhoben wird, erfolgt einzelfallbezogen durch eine entscheidungsberechtigte Person des Auftragnehmers.
  • Sollte eine Gebühr anfallen, wird der Auftraggeber hierüber vorab informieren.
  • Bei Erteilung des Hauptauftrags wird eine berechnete Gebühr für den Kostenvoranschlag vollständig mit der Endrechnung verrechnet.
  • §11 Vergütung von Entwürfen, Vorarbeiten & Visualisierungen

  • Soweit der Auftraggeber gestalterische Leistungen (z.B. Entwürfe, Skizzen, Visualisierungen, Fahrzeug-Fotomontagen) wünscht oder diese zur Ausführung des Auftrags technisch erforderlich sind (z.B. Aufbereitung fehlender oder fehlerhafter Druckdaten, Vektorisierung), handelt es sich um vergütungspflichtige, eigenständige Leistungen.
  • Dies gilt gemäß §632 Abs. 1 BGB auch dann, wenn für diese Vorarbeiten keine ausdrückliche Preisvereinbarung getroffen wurde, da solche Leistungen den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind.
  • Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht, gilt als übliche Vergütung (§632 Abs. 2 BGB) ein Stundensatz von 50,00 Euro (inkl. gesetzl. MwSt.) als vereinbart.
  • Die Vergütungspflicht für diese Vorarbeiten besteht ausdrücklich auch dann, wenn es im Anschluss nicht zur Erteilung des Hauptauftrags (z.B. Produktion oder Folierung) kommt. Ein Nutzungsrecht an den Entwürfen wird in diesem Fall nicht eingeräumt; die Nutzung der Ideen und Designs durch Dritte ist untersagt.
  • §12 Datenschutz

  • Pixels Media verarbeitet personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Nähere Informationen finden sich in der separaten Datenschutzverordnung auf unserer Webseite.
    • Hier gehts zum Datenschutz!

    §13 Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Gerichtsstand ist der Sitz von Pixels Media.
  • §14 Salvatorische Klausel

    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs ungültig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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